Vollversammlung des Seniorenrates

Außergewöhnliche Belastungen aus (erkennbar länger dauerndem) Pflegeaufwand sollen – wie Katastrophenschäden und Werbungskosten – in den § 63 Abs. 4 EStG 1988 aufgenommen werden, damit Freibetragsbescheide schon für das laufende Jahr ausgestellt werden können.

Job & Coronavirus

AK und ÖGB arbeiten daran, dass trotz Corona-Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dafür werden neue Maßnahmen entwickelt, die auch nur für diese einzigartige Krise